Feldherr Garantiebedingungen

1. Die nachstehend geregelte Garantie stellt eine freiwillige zusätzliche Leistung der Feldherr Lager- & Transportsysteme GmbH (nachfolgend Feldherr genannt) dar. Der Kunde kann sie nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen in Anspruch nehmen. Feldherr ist berechtigt, zur Erfüllung des Garantieanspruches Dritte, insbesondere Feldherr Fachhändler, einzuschalten. Entscheidungsbefugt über einen Garantieanspruch bleibt aber Feldherr. Neben dieser freiwilligen Garantie stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer uneingeschränkt zu. Der Kunde kann diese Ansprüche geltend machen, ohne dass er die Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen zu beachten braucht.

2. Feldherr gewährt einen Anspruch auf kostenlosen Ersatz sowie Aus- und Einbau der Teile, die nachweislich infolge eines Material- oder Fabrikationsfehlers unbrauchbar geworden sind. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht; Wartungs- und Pflegearbeiten sind nicht von der Garantie umfasst. Der Anspruch ist bei Feldherr unter Vorlage der Garantieurkunde und/oder des Kaufbelegs geltend zu machen.

3. Von der Garantie ausgenommen sind Teile, die infolge unsachgemäßer Bedienung oder Reparatur, wegen mangelhafter Wartung oder normaler Abnutzung (Verschleißteile) unbrauchbar geworden sind. Von der Garantie ausgenommen sind weiterhin alle Lagerboxen, Euroboxen, andere Produkte aus Papier und/ oder Pappe und 3D gedruckte Teile.

4. Die Garantiefrist beträgt bei ausschließlich privater Nutzung der Feldherr Produkte 60 Monate, bei auch gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Ihr Lauf beginnt mit dem erstmaligen Kauf bei der Feldherr oder beim Feldherr Fachhändler. Bei einem Weiterverkauf durch den Kunden beginnt die Garantiefrist daher nicht von neuem zu laufen. Werden Arbeiten im Rahmen der Garantie, insbesondere ein Ersatz von Teilen durchgeführt, so löst dies keinen neuen Beginn der Garantiefrist aus.

5. Wird die Feldherr auf Grund der Garantie in Anspruch genommen, erfolgt die Lieferung der Ersatzteile so rasch wie möglich. Ein Anspruch des Kunden auf umgehende Lieferung ist jedoch ausgeschlossen. Eine verzögerte Lieferung begründet daher keine Schadensersatzforderung gegen die Feldherr und führt auch nicht zur Verlängerung der Garantiezeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Verkäufer davon unberührt bleiben.

Feldherr Lager- & Transportsysteme GmbH Plauener Strasse 163-165 13053 Berlin